„Wohltätigkeit ist das Ersaufen des Rechts im Mistloch der Gnade“

J.H.Pestalozzi

Um ehrlich zu sein, es sind € 360,- bzw. 450,-

Es gibt neue „Hilfspakete“.

Also zumindest sind einmal welche angekündigt.

So „darf“ Vizekanzler Kogler einen „Corona-Bonus“ in der Höhe von € 360,- pro Kind verkünden.

Ob er da auch in Manier von Ministerin Cashbacher eine mediale Übergabe mit einer grünaffinen Familie inszeniert?

Oder darf das der Rudi Anschober machen?

Gleichzeitig gibt es einen weiteren „Bonus“.

Für Arbeitslose.

Nicht etwa eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes. Eine Einmalzahlung.

€ 450,- oder wie man in der ÖVP sagt „fast ein Haarschnitt“.

Noch so eine Aktion, die förmlich nach einer Inszenierung im Cashbacher-Style schreit.

Bemerkenswert:

Bei aktuell 517.221 Arbeitslosen und € 450,- (so wirklich alle Arbeitslosen diesen „Bonus“ bekommen) ergibt das eine Summe von rd 233 Millionen Euro.

Als Grössenrelation: Der AUA wurden 450 Millionen zugesagt.

Das ist reine Almosenpolitik.

Anstatt ordentliche Politik zu machen, die derartige „Geschenke“ überflüssig macht, verteilt man gönnerhaft im Stil von persönlichen Wohltätern (wie das früher die Adeligen machten) Geldscheine.

Und es ist auch wirtschaftlich „dumm“.

Selbst die neoliberale Agenda Austria sowie die Ökonomen von Wifo und IHS sind für eine (zumindest temporäre) Erhöhung der Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes. 

Wie wenig diese Regierung tatsächliche Massnahmen zustande bringt, die den Menschen auch wirklich helfen, anhand von 2 Beispielen.

Vor 2 Tagen wurde von Finanzminister Blümel und Tourismusministerin Köstinger verkündet:

Regierung will Mehrwertsteuer für Gastronomie, Kultur und Medien auf fünf Prozent senken

Der ermäßigte Steuersatz soll für alle Speisen und Getränke in allen Gastronomiebetrieben gelten, auch für Zeitungen und Kulturveranstaltungen.

Bisher galt: Getränke in der Gastronomie 20 Prozent, Speisen zehn Prozent. Im Kulturbereich gelten für die meisten Tickets 13 Prozent, für Bücher und Zeitschriften zehn Prozent.


Was wäre überhaupt der Hintergedanke bei dieser Massnahme?

Dazu Blümel: „Wir wollen eine zeitlich befristete Ausnahme für diesen besonders betroffenen Bereich“

Und Köstinger: „Wir wollen eine spürbare Entlastung für die Gastronomie umsetzen“

Höhere Nettoerträge in der Gastronomie bei gleichem Preisniveau?

Profitieren werden dann aber kaum der Gastwirt ums Eck, der mit sinkender Kundenfrequenz zu kämpfen hat, oder das Kaffeehaus in einem Urlaubsort ohne Touristen.

Dafür erspart sich McDonalds monatlich ca. 2 Millionen Euro durch diese MWSt-Senkung.

Im Kulturbereich macht sich das bei Ö-Ticket mit jährlich 24 Mio. Euro und bei der Kronen Zeitung mit einem Plus von 3,8 Mio. Euro bemerkbar.

Wie wenig durchdacht eine derartige Ankündigung ist zeigt sich auch an praktischen Beispielen.

Alleine die 2 malige Umstellung der Registrierkassen und zusätzlichen bürokratischem Aufwand wird bei den meisten Betrieben mehr Kosten verursachen als an Ersparnis überbleibt.

Inwieweit diese MWSt-Senkung überhaupt durchführbar ist, liegt noch in den Sternen. Dafür wäre eine Ausnahme von EU-Regeln notwendig.

„Die Ausweitung der ermäßigten Sätze von drei auf vier ist unionsrechtlich nicht zulässig. Es handle sich um einen Rechtsbruch, der durch die Kommission streng genommen beim EuGH verfolgt werden müsste.“ Meint Steuerrechtsprofessor Michael Tanzer.

Bleibt alles also wieder einmal reine Ankündigungspolitik?

Oder noch schlimmer, hat das die gleichen Folgen wie bei der GKK als aus einer Patientenmilliarde eine Schuldenmilliarde wurde?


Man könnte vielleicht ja meinen, dass diese Senkung an die Konsumenten weitergegeben wird und durch niedrigere Preise die Nachfrage erhöht wird.

Könnte man.

Das wird bei sinkender Kaufkraft durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit aber nicht funktionieren.

D.h. wirksame Hilfe um den Konsum (in diversen Formen und ohne jetzt auf die prinzipielle Problematik von unnötigem Konsum einzugehen) zu fördern wäre eine Stärkung von gerade niedrigen Einkommen.

Und auch da gibt es eine Ankündigung.

Zunächst werden wir aber auch den Teil der Steuerreform für kleine Einkommensbezieher vorziehen: Der Eingangssteuersatz soll von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden – das soll sogar rückwirkend ab 1. Jänner 2020 gelten. Ja. Und für jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen, wird es eine Entlastung durch eine negative Einkommenssteuer geben, das soll hundert Euro jährlich entsprechen. Das käme etwa der vielzitierten Supermarktkassiererin zugute, die in einem Niedriglohnsegment öfter auch in Teilzeit arbeitet. (W.Kogler)

Davon wird der allergrösste Teil jener, denen angeblich geholfen wird, nichts haben.

Knapp die Hälfte aller Lohn- und Einkommenssteuerbezieher zahlen bisher schon nichts bis sehr wenig LSt.

EinE Mindestpensonist*in oder die meisten Teilzeitarbeitskräfte würden davon überhaupt nicht profitieren, weil sie unter der Steuerfreigrenze von € 11.000,-/jährlich liegen.

EinE Mindstlohnbezieher*in (btto € 1.500,-/mtl) würde durch diese Anpassung im Monat € 11,46 mehr am Konto haben.

So wie eine durchschnittliche Arbeitnehmerin mit einem Btto-Verdienst von jährlich € 23.675,-, die ebenfalls mit 11,46 Euro mehr netto das Auslangen finden müsste.

Und bei jenen, die in den „Genuss“ der Negativsteuer kämen, wären das überwältigende € 8,- monatlich.

Bei den derzeitigen Gastronomiepreisen könnte man das in 2 Krügerl Bier umrechnen.

Ob dass das Kraut fett macht?

Übrigens:

Der Spitzensteuersatz liegt aktuell für Einkommen von über 1 Mio jährlich bei 55 %. Mit dem 01.01.2021 läuft diese Regelung aus und damit sinkt der Spitzensteuersatz auf 50 %.
Die Regierung hat am Anfang des Jahres angekündigt, dass man den Spitzensteuersatz bei 55 % belassen will, dazu bedarf es aber einer Verlängerung. Bisher ist nichts geschehen und es gibt auch keine diesbezüglichen Ankündigungen.

Und natürlich nix mehr über Vermögens- und Erbschaftssteuern.

Spannend wird es dann, wenn Ende des Jahres Steuer-, Sozialversicherungsbeitrags- und Kreditstundungen auslaufen und teilweise gewaltige Summen fällig werden.

Es gibt Befürchtungen, wonach bis zu einem Viertel aller Firmen und Betriebe durch die Corona-Krise in Insolvenzgefahr geraten könnten.

Mit unmittelbaren, schwerwiegeden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und dementsprechenden Folgen.

Eine mögliche Abwärtsspirale droht.

Am 18. März sagte unser aller Kanzler: „Koste es, was es wolle“ und „Wir lassen niemanden zurück“.

Aber auch das waren ganz offensichtlich nur Ankündigungen ohne Substanz.

Es beweist sich immer mehr „Volkswirtschaft“ kann diese Regierung (auch) nicht.

Der Nimbus der „Wirtschaftspartei“ ÖVP lebt nur mehr von der Legende.

Wer als durchschnittlicher Selbständiger (EPU oder KMU) die Partei der Grossindustriellen und Superreichen und ihrer Spender (Pierer, Horten) wählt, dem ist nicht mehr zu helfen.

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