Es gibt viele unverständliche und eigenartige Ressort- und Zuständigkeitsverschiebungen in der neuen Türkis-Grünen-Regierung. So z.B. das „Verräumen“ der Frauenagenden ins neu geschaffene Integrationsministerium.
Die sonderbarste Neuregelung von Zuständigkeiten ist aber das nun bekanntgewordene Wechseln der Agenden für den Zivildienst vom Innen- ins Landwirtschaftsministerium.
Erklärt wird dies mit der Bedeutung für den ländlichen Raum. Zivildiener zukünftig als Erntehelfer?
Wobei auch ein anderer Sachverhalt, der bisher zuwenig Aufmerksamkeit gefunden hat, deutlich hervorgehoben werden soll:
Auf Seite 227 des Regierungprogrammes im Unterkapitel „Landesverteidigung“ wird de facto die Abschaffung der Untauglichkeit festgeschrieben. Eine „Reform der Tauglichkeitskriterien“ soll in Zukunft zwei Tauglichkeitsstufen bringen.
„Volltauglich“ entspricht der bisherigen Tauglichkeit, also uneingeschränkter Einsatz beim Bundesheer und beim Zivildienst. Lt. Regierungsabkommen soll aber der Status „Teiltauglich“ hinzukommen. Mit dieser Einstufung erhalten junge Männer die nicht für den Dienst an der Waffe eingesetzt werden können, aber Aufgaben als „Systemerhalter“ im Büro, in der Küche oder einer anderer „individuell passenden Tätigkeit“.
So ganz nach dem Motto: Mehr Soldaten braucht das Land!
Es gibt jetzt schon 9 Tauglichkeitsstufen, anhand derer man dementsprechend in die Funktione/Aufgaben eingeteilt wird. „Teiltauglichkeit“ ist wieder so ein typischer Message-Control-Schmäh, der suggerieren soll, dass man was Neues erfunden hat.